Blindenführhund

Der Blindenführhund soll den Menschen mit Einschränkungen im Bereich der Mobilität unterstützen. Er soll die Wahrnehmungsprobleme blinder oder hochgradig sehbehinderter Menschen ausgleichen und ihnen eine gefahrlose Bewegung sowohl in vertrauter als auch in fremder Umgebung ermöglichen.[1] Blindenführhunde werden in der Regel nur in Fremdausbildung durch einen Trainer ausgebildet.

Neben einem einwandfreien Wesen, müssen auch die gesundheitlichen Voraussetzungen gegeben sein.  Zur Ausbildung als Blindenführhund eignen sich besonders Hunde, welche sich durch hohe Kooperationsfreudigkeit mit dem Menschen, großen Arbeitswillen und eine schnelle Auffassungsgabe auszeichnen. Außerdem sollte der auszubildende Hund gut verträglich und freundlich sein, eine hohe Reizschwelle besitzen und keine ausgeprägte Jagdleidenschaft besitzen.

 

Neben gewissen Unterordnungsübungen, wie „Sitz“,  „Platz“, „Bleib“, „Hier“, usw., besteht die wesentliche Arbeit eines Blindenführhundes in der Führarbeit im Führgeschirr. 

 

Durch das Festhalten am Bügel des Führgeschirres, kann der Sehbehinderte die Bewegungen des Hundes nachvollziehen und mit dem Hund mitgehen. Der Hund lernt auf Barrieren wie Bordsteine, Kanaldeckel, Absperrungen und viele andere Höhen-, Seiten-, und Bodenhindernisse zu achten und diese anzuzeigen.  Ihm wird aber auch beigebracht Bänke, Türen, Ampeln, Treppen, Aufzüge und einiges mehr zu finden und anzuzeigen. Auch das Arbeiten in fremder Umgebung und unter großer Ablenkung sollte für den fertig ausgebildeten Hund kein Problem sein. Für mehr Information über die Möglichkeiten die ein Blindenführhund eröffnet und genauere Angaben über das Können eines ausgebildeten Hund, können Sie mich gerne kontaktieren.

 

[1] vgl.: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00025/imfname_344847.pdf

Aktuelles

Hier erfahren Sie akuelle Dinge rund ums Hundetraining